Der Weg für eine „Sammelklage“ im Wirecard-Skandal ist geebnet. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen und die Eröffnung des Musterverfahrens am Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG).
In dem Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, ob sich die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) schadenersatzpflichtig gemacht haben. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG können sich der Musterklage anschließen und ihre Schadenersatzansprüche ohne großes Prozesskostenrisiko geltend machen.
Der Fall Wirecard zählt zu den größten Finanzskandalen der jüngeren Geschichte. Der Verbleib von rund 1,9 Milliarden Euro ist ungeklärt, wahrscheinlich hat das Geld nie wirklich existiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen der Verdachts auf Marktmanipulation, Bilanzfälschung und Betrug. Den Schaden haben die Anleger und Aktionäre, die in Wirecard investiert haben. Unabhängig von Ansprüchen im Insolvenzverfahren können die Anleger und Aktionäre Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Ansprüche können u.a. gegen die Wirtschaftsprüfer entstanden sein, die über Jahre hinweg grünes Licht für die Bilanzen der Wirecard AG gegeben haben, obwohl die Bücher offenbar „geschönt“ wurden.
„Für Anleger ist ein vollständiges Testat der Wirtschaftsprüfer ein wichtiges Kriterium bei ihrer Kaufentscheidung. Haben die Wirtschaftsprüfer nachlässig gearbeitet und ihre Prüfungspflichten verletzt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Ob die Wirtschaftsprüfer von EY in der Haftung stehen, wird nun voraussichtlich in einem Musterverfahren geklärt. In dem Verfahren werden die Rechtsfragen gebündelt und entschieden, anstatt sie in einzelnen Verfahren zu klären. Anhängige Verfahren zu Schadenersatzklagen gegen EY sind aufgrund des KapMuG-Verfahrens erst einmal ausgesetzt.
Anleger und Aktionäre können sich ohne großes Prozesskostenrisiko der Musterklage anschließen. Die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche wird durch die Teilnahme gehemmt. Dabei ist die Entscheidung in dem Verfahren zunächst nur für den Musterkläger und die Beklage bindend, lässt sich aber auf die Teilnehmer der Musterverfahrens übertragen.
Das KapMuG-Verfahren wird voraussichtlich in einigen Wochen am Bayerischen Obersten Landesgericht eröffnet. Die Anmeldung zur Teilnahme an der „Sammelklage“ muss ein Rechtsanwalt vornehmen.
Rechtsanwalt Dr. Gasser bietet Anlegern und Aktionären der Wirecard AG an, sich schon jetzt für eine Anmeldung zu registrieren und bietet gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Möglichkeiten der Anleger an.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/